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   LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16   

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https://dejure.org/2017,1628
LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16 (https://dejure.org/2017,1628)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2017 - 4 Sa 831/16 (https://dejure.org/2017,1628)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 4 Sa 831/16 (https://dejure.org/2017,1628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 123 Abs. 1
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2012 - 3 Sa 545/11

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16
    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 = NZA 2006, 841 ff; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2012 - 3 Sa 545/11 - juris).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16
    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 = NZA 2006, 841 ff; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2012 - 3 Sa 545/11 - juris).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16
    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung ebenfalls rechtswidrig (st. Rspr. des BAG, zuletzt Urteil vom 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 = NZA 2016, 1409 ff.).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16
    Soweit sich die Beklagte auf Fehlverhalten des Klägers bezieht, das Gegenstand der vier im März 2015 ausgesprochenen Abmahnungen sowie einer weiteren Abmahnung vom 23.10.2015 war, hatte sie durch deren Ausspruch konkludent auf ein Recht zur Kündigung wegen der Gründe, die Gegenstand der Abmahnung waren, verzichtet (vgl. etwa BAG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 = NZA 2016, 540 ff.).
  • BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16
    Zwar trifft es im Ansatz zu, dass der für eine widerrechtliche Drohung erforderliche Nötigungswille fehlen kann, wenn die Ankündigung eines Übels keine "nötigende Funktion", sondern nur eine Mitteilungsfunktion hat, indem mit dem Hinweis auf mehrere verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten dem Vertragspartner eine von ihm selbst zu treffende Wahl eröffnet werden soll (BAG, Urteil vom 28.02.1980 - 2 AZR 330/78 = juris).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16
    Eine Drohung mit einem empfindlichen Übel und nicht eine bloße Mitteilung liegt aber vor, wenn der Ausspruch einer Kündigung nicht als entfernte Möglichkeit genannt, sondern - wie hier - als automatische Konsequenz für den Fall angekündigt wird, dass nicht der Abschluss eines Aufhebungsvertrags "gewählt" wird (vgl. BAG, Urteil vom 22.12.1982 - 2 AZR 282/82 = NJW 1983, 2782 ff.).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Anfechtende die Bedenkzeit dazu genutzt hat, die zu treffende Vereinbarung durch aktives Verhandeln, z. B. durch neue eigene Angebote, erheblich zu seinen Gunsten zu beeinflussen (BAG, Urteil vom 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 = NZA 2008, 348 ff.).
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